Priesterseminar Münster
Schatten

Staat und Religion in der Verantwortung

Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio
Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio, Richter des Bundesverfassungsgerichts, während seines Vortrags.

Staat, wie hältst Du es mit der Religion? Unter diesem Motto stand der Montagabend des Forum Borromaeum. Ungefähr 200 Interessierte nahmen die Gelegenheit war, den Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. di Fabio zu hören und ihm Fragen zu stellen. Prof. di Fabio begeisterte in einem 45-minütigen Vortrag die Gäste. Er gab einen Einblick in die Rechtsauffassung des Grundgesetzes zum Thema Religionsfreiheit.

Während der Diskussion
Während der Diskussion: Prof. Di Fabio (li.) und der Moderator Dr. Rothe.

In einem enthusiastisch dargebrachten Vortrag setzte di Fabio die Linie des Grundgesetzes ins Blickfeld, die durch eine "wohlwollende Neutralität" bestimmt sei. Erkennbar sei diese daran, dass das Grundgesetz an drei  Stellen Bezug auf einen Gottesglauben nimmt. Es sei für einen liberalen Staat unablässig, dass die Bürger sich in ihrer Lebensausrichtung nicht auf die Vernunft beschränken, sondern ihr Gewissen durch Institutionen wie die Kirchen als religiöse Vereinigungen gebildet wird. In diesen Institutionen, neben den Schulen, würden Werte vermittelt, so der Verfassungsrichter weiter, welche den Menschen prägten. Die Spannung von Glaube und Vernunft, die die Religionsgemeinschaften beschäftigte, wie er mit einem Verweis auf Papst Benedikt verdeutlichte, finde sich dementsprechend auch im Grundgesetz wieder, das den Menschen nicht als ein "zweckrationales Wesen" sehe.

Es gab viele Fragen aus dem Publikum
Es gab viele Fragen aus dem Publikum, hier der Moraltheologe Prof. em. Dr. Dr. h.c. Klaus Demmer.

In der anschließenden Diskussionsrunde stellte Udo di Fabio heraus, unter Berufung auf Art. 140 GG, dass sich das Grundgesetz keineswegs gegen eine religiöse Betätigung an Schulen oder öffentlichen Orten stelle. Vielmehr lade es die Religionen an diesen Orten ein, ihren Glauben zu praktizieren und setze als einzige Einschränkung, dass auf niemanden ein Zwang ausgeübt werden dürfte. Gerade im Blick auf die Kruzifix- und Kopftuchdebatte warnte er davor, hier eine Linie zu vertreten, welche die Religion ganz aus dem öffentlichen Raum dränge und zu einem Laizismus ähnlich wie in den USA führen könnte.

Über 200 Zuhörer
Die über 200 Zuhörer verfolgen gebannt den Ausführungen von Prof. Di Fabio.

Im Bezug auf die Religionsfreiheit und der Freiheitsrechte als solche im Grundgesetz stellte der Professor heraus, dass jeder Mensch das Recht habe sich für oder gegen die Freiheit zu entscheiden. Doch entstehe wirkliche Freiheit im Sinne des Grundgesetzes erst, wenn diese in Beziehung gelebt wird. Mit Blick auf die Zukunft könne di Fabio eine Entwicklung wahrnehmen, die in ihm großes Unbehagen hervorriefe; so sei das staatliche, bewusst atheistisch politische Denken im Inbegriff das Erbe der Religion anzutreten und für sich einen universellen Wahrheitsanspruch einzufordern. Dies führe zu einer rein vernunftgeprägten Bildung, doch der Mensch lebe gerade durch die Suche nach dem, was über die Vernunft hinausgeht. Hierin sieht der Verfassungsrichter neben den karitativen Aufgaben die Aufgabe der Religionen. Für das staatliche Gesetz wiederum sei es wichtig die Religionen in der Gesellschaft zu fördern, da diese den Staat unterstützen, so dass verantwortungsbewusste Bürger in ihm erwachsen können.

 
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